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Sofern eine rechtliche Beratung oder Vertretung notwendig erscheint, sollte der Kontakt zu einem Rechtsanwalt nicht gescheut werden. 

Eine erste Aufklärung über möglicherweise zu erwartende Kosten kann unmittelbar am Telefon geschehen.

Die angegebenen Gebühren betreffen selbstverständlich den Regelfall. Daher können sich im Einzelfall Abweichungen ergeben. Die dargestellten Gebühren betreffen das Zivilrecht, welches den Rahmen der Spezialisierung auf das Immobilienrecht und angrenzende Rechtsgebiete bildet.

 

Eine Gebührentabelle befindet sich im Anhang dieser Erläuterungen.

 

Die Gebühren sind in der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) geregelt.

Die Höhe einer Gebühr ist abhängig von dem Betrag, um den gestritten wird (sog. Streitwert). Aus der BRAGO-Tabelle ergibt sich, bei welchem Streitwert welche Gebühr entsteht. Je nach Art und Umfang der Tätigkeit des Rechtsanwaltes fällt eine unterschiedliche Anzahl an Gebühren an. Auf die Zahl und Länge der Schriftsätze oder den Arbeitsumfang kommt es hierbei nicht an. 

Erstberatung , Auskunftserteilung (§ 20 BRAGO):

 5,5/10 Gebühr, maximal DM 350,-

 

Außergerichtliche Tätigkeit:

Im Regelfall ein bis zwei 7,5/10 Gebühren.

Wird ein außergerichtlicher Vergleich geschlossen, kommt eine 15/10 Gebühr hinzu.

 

Tätigkeit im Zwangsversteigerungsverfahren (§ 68 BRAGO)

Für das Verfahren bis zur Einleitung des Verteilungsverfahrens 3/10 Gebühren,

für die Wahrnehmung der Versteigerungstermine 4/10 Gebühren,

für das Verteilungsverfahren 3/10 Gebühren.

Für die Vertretung eines Bietinteressenten beträgt die Gebühr 2/10.

 

Gerichtsverfahren (§§ 31 bis 67 BRAGO)

 In erster Instanz:

Je nach Tätigkeit i.d.R. zwei bis drei 10/10 Gebühren;

 

In der Berufungsinstanz:

Je nach Tätigkeit i.d.R. zwei bis drei 13/10 Gebühren;

 

Zwangsvollstreckung:

Eine 3/10 Gebühr.

 

Nebenkosten:

 I.d.R. 40,- DM Auslagenpauschale (§ 26 BRAGO),

Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld zu auswärtigen Terminen gem. § 28 BRAGO,

Schreibauslagen für Abschriften gem. § 27 BRAGO,

Mehrwertsteuer (§ 25 S.2 BRAGO).

 

Kostenerstattung bei abgeschlossenen Verfahren:

Sollte eine Klage erfolgreich sein, so muss der Gegner dem Beklagten die entstandenen Kosten in Höhe der gesetzlichen Gebühren erstatten.

Im Falle eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichs einigt man sich je nach Einzelfall auf eine angemessene Verteilung der Kosten.

 

Rechtsschutzversicherung

In zivilgerichtlichen Verfahren muss der Kläger zunächst die Gerichtsgebühren, welche neben den Anwaltsgebühren entstehen, vorschießen. Gleiches gilt i.d.R. zumindest zu einem größeren Anteil für die Anwaltsgebühren.

Dies übernehmen unter gewissen Voraussetzungen die Rechtsschutzversicherungen.

Es gibt verschiedene Arten von Versicherungen mit unterschiedlichen Leistungskatalogen. Der Streitgegenstand muss von der Rechtsschutzversicherung abgedeckt sein.

Außerdem besteht oft eine Selbstbeteiligung.

Diese Punkte lassen sich jedoch meist mit einem Blick auf die Versicherungspolice oder einer Anfrage bei der Versicherung klären. Darüber hinaus gelten für alle Rechtschutzversicherungen die Allgemeinen Rechtschutzbedingungen (ARB).

 

Sonstige Vereinbarungen:

Selbstverständlich kann nach entsprechender Vereinbarung im Einzelfall auch nach Pauschalhonoraren oder Stundensätzen abgerechnet werden.

 

Gebührentabelle *: 

(Bei den hier angegebenen Gebühren handelt es sich um 10/10 Gebühren)

 

Gegenstands-/Streitwert bis DM

 

Anwaltsgebühr in DM

 

 

 

Gerichtsgebühr in DM

600,00

50,00

50,00

1.200,00

90,00

70,00

1.800,00

130,00

90,00

2.400,00

170,00

110,00

3.000,00

210,00

130,00

4.000,00

265,00

145,00

5.000,00

320,00

160,00

6.000,00

375,00

175,00

7.000,00

430,00

190,00

8.000,00

485,00

205,00

9.000,00

540,00

220,00

10.000,00

595,00

235,00

12.000,00

665,00

265,00

14.000,00

735,00

295,00

16.000,00

805,00

325,00

18.000,00

875,00

355,00

20.000,00

945,00

385,00

25.000,00

1.025,00

430,00

30.000,00

1.105,00

475,00

35.000,00

1.185,00

520,00

40.000,00

1.265,00

565,00

45.000,00

1.345,00

610,00

50.000,00

1.425,00

655,00

60.000,00

1.565,00

715,00

70.000,00

1.705,00

775,00

80.000,00

1.845,00

835,00

90.000,00

1.985,00

895,00

100.000,00

2.125,00

955,00

130.000,00

2.285,00

1.155,00

160.000,00

2.445,00

1.355,00

190.000,00

2.605,00

1.555,00

220.000,00

2.765,00

1.755,00

250.000,00

2.925,00

1.955,00

280.000,00

3.085,00

2.155,00

310.000,00

3.245,00

2.355,00

340.000,00

3.405,00

2.555,00

370.000,00

3.565,00

2.755,00

400.000,00

3.725,00

2.955,00

460.000,00

3.975,00

3.250,00

520.000,00

4.225,00

3.545,00

580.000,00

4.475,00

3.840,00

640.000,00

4.725,00

4.135,00

700.000,00

4.975,00

4.430,00

760.000,00

5.225,00

4.725,00

820.000,00

5.475,00

5.020,00

880.000,00

5.725,00

5.315,00

940.000,00

5.975,00

5.610,00

1.000.000,00

6.225,00

5.905,00

* Irrtümer vorbehalten

 

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